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14.08.10 09:34 Alter: 22 Tage

Photovoltaikanlagen auf gemeindlichen Dachfläche

 

Verpachtung von gemeindlichen Dachfläche zur Installation von Photovoltaikanlagen.

Aufgrund der günstigen Förderbedingungen (Einspeisevergütung) für den Betrieb von Photovoltaikanlagen gehen wiederholt Anfragen für die Nutzung durch Anpachtung von gemeindlichen Dachflächen (Schulen, Kindergärten, Feuerwehrgerätehäuser etc.) bei der Verwaltung ein.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat daher angeregt, die Verpachtung der Dachflächen öffentlich anzubieten.

In der Gemeindeverwaltung können innerhalb der Öffnungszeiten Auskünfte eingeholt werden, welche Gebäude sich nach Ausrichtung und Dachneigung möglicherweise für die Installation von Photovoltaikanlagen eignen. Dies umfasst nicht die Prüfung der statischen Voraussetzungen oder  die Prüfung der Voraussetzungen für die technische Installation. Sollen Sie Interesse an der Nutzung einer Fläche haben, können nach Prüfung der Rahmenbedingungen durch den Bieter bis zum 31.08.2010, 10.00 Uhr Gebote für die Anpachtung der Flächen vorgelegt werden.

Die Vergabe erfolgt gegen Höchstgebot. Das Mindestgebot des Nutzungsentgeltes wird wie folgt definiert:

  • Inbetriebnahme bis 31.12.2010:       jährlich 3 % des Jahresertrages
  • 01.01.2021 bis 31.12.2029:              jährlich 4,5 % des Jahresertrages
  • ab 01.01.2030:                                  jährlich 6,5 % des Jahresertrages

Die Gemeinde behält sich vor, die Flächen nicht zu verpachten, wenn die Gebäudesubstanz eine derartige Nutzung nicht zulässt. Die Rahmenbedingungen der Verpachtung orientieren sich im Wesentlichen am Muster des Gestattungsvertrages des Deutschen Städte- und Gemeindebundes.

Auskunft zum Verfahren erteilt: 

Paul-Joachim Schmülling unter 02482/85120 oder Marion Duisberg unter 02482/85160